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Tattoo-Mindestalter und Zustimmung der Eltern unter 18

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein gesetzliches Mindestalter für Tattoo oder Piercing gibt es in Deutschland nicht. Unter 18 Jahren müssen aber die Eltern zustimmen, und zwar beide, wenn sie das Sorgerecht gemeinsam haben. Ohne diese Zustimmung ist das Stechen eine strafbare Körperverletzung. Viele Studios tätowieren Jugendliche trotzdem gar nicht.

Gesetzliches Mindestalter für Tattoos
keines
Jugendschutzgesetz, Gesetze im Internet, Stand 21. September 2026
Zustimmung unter 18
beide Eltern mit Sorgerecht
Bürgerliches Gesetzbuch, Vertretung des Kindes, Stand 21. September 2026
Alter des Mädchens im Urteil
14 Jahre
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 2. September 2021, Stand 2. September 2021
Mutter und Tochter von hinten am Empfang eines Tattoo-Studios
Unter 18 Jahren müssen die Eltern einem Tattoo oder Piercing zustimmen. Bild: KI generiert.

Warum es kein Mindestalter für Tattoos gibt

Viele erwarten eine feste Zahl im Gesetz, so wie beim Alkohol oder beim Führerschein. Für Tattoos und Piercings gibt es sie nicht. Das Jugendschutzgesetz regelt Alkohol, Tabak, Filme und Glücksspiel, aber nicht das Tätowieren. Auch sonst nennt kein Bundesgesetz ein Alter.

Ein Versehen ist das nicht. Für Sonnenstudios hat der Gesetzgeber ausdrücklich ein Verbot für alle unter 18 erlassen. Beim Tätowieren hat er darauf verzichtet und die Frage dem allgemeinen Recht überlassen.

Dieses allgemeine Recht ist strenger, als es klingt. Es fragt nicht nach dem Alter, sondern danach, ob alle Beteiligten wirksam zugestimmt haben. Fehlt die Zustimmung, ist das Tattoo eine Körperverletzung, egal wie schön es geworden ist.

Warum ein Tattoo ohne Zustimmung strafbar ist

Wer die Haut eines anderen Menschen durchsticht, verletzt seinen Körper. Das Strafgesetzbuch nennt das Körperverletzung. Das bayerische Landesamt für Gesundheit schreibt es Studios genau so in sein Merkblatt: Tätowieren und Piercen gelten als Körperverletzung.

Erlaubt wird der Eingriff erst durch die Zustimmung der Person, die gestochen wird. Die Unterschrift auf dem Formular ist deshalb keine Formsache. Sie ist der einzige Grund, warum ein Tattoo überhaupt legal ist.

Bei Jugendlichen unter 18 kommt es auf zwei Dinge an. Erstens schließen sie mit dem Studio einen Vertrag über Termin, Motiv und Preis, und dafür brauchen sie die Zustimmung ihrer Eltern. Zweitens müssen die Eltern dem Eingriff selbst zustimmen. Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen beide zustimmen, nicht nur der Elternteil, der mitkommt.

Bei Jugendlichen unter 18 müssen vier Dinge stimmen, bevor gestochen wird:

Was bei Jugendlichen unter 18 vor einem Tattoo stimmen muss.
WasWorum es gehtWer entscheidet
Vertrag mit dem StudioTermin, Motiv, PreisDie Jugendliche mit Zustimmung der Eltern
Zustimmung zum EingriffDas Stechen in die HautBeide Eltern mit Sorgerecht und die Jugendliche selbst
Aufklärung vorherRisiken, Wundpflege, NachsorgeDas Studio klärt auf und hält es schriftlich fest
Dauer des ErgebnissesDas Motiv bleibt, Entfernen ist Sache einer ÄrztinWird vor der Zustimmung besprochen

Was das Oberlandesgericht Hamm 2021 entschieden hat

Im Sommer 2019 tätowierte eine Mutter ihrer 14-jährigen Tochter mit ihrem eigenen Gerät ein Motiv auf den rechten Unterarm. Eine wirksame Zustimmung gab es nicht. Das Amtsgericht verurteilte die Mutter zu 10 Monaten Haft auf Bewährung, das Landgericht Detmold setzte die Strafe auf 6 Monate herab.

Am 2. September 2021 hob das Oberlandesgericht Hamm die Verurteilung teilweise auf. Es ging dabei nur um die Frage, ob das Tätowiergerät nach dem Gesetz als gefährliche Waffe gilt. Das Gericht sagte: nicht von selbst, es kommt darauf an, wie es benutzt wird. Ein Tattoo verunstalte nach heutiger Sicht nicht schon an sich.

Für Eltern zählt der andere Teil des Beschlusses. Dass das Tattoo ohne wirksame Zustimmung eine Körperverletzung war, ließ das Gericht ausdrücklich stehen. Neu verhandelt wurde nur über die Höhe der Strafe.

Was ein Tattoo-Studio von Jugendlichen unter 18 verlangt

Weil es kein Mindestalter gibt, legt jedes Studio seine eigene Regel fest. Viele tätowieren Jugendliche grundsätzlich nicht. Die anderen arbeiten mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern. Die europäische Norm für Tattoostudios enthält dafür ein Muster und verlangt, dass das Studio vorher und nachher mündlich und schriftlich über Risiken und Pflege aufklärt.

Auch die Fachleitlinie zur Hygiene beim Tätowieren und das bayerische Landesamt sagen: Jugendliche brauchen die Zustimmung ihrer Eltern. Ein Bußgeld steht nicht darauf. Wer ohne Zustimmung sticht, begeht aber eine Körperverletzung. Meist verlangt ein Studio deshalb diese Unterlagen:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit Datum und Unterschrift
  • einen Nachweis, wer das Sorgerecht hat, wenn die Eltern getrennt leben oder das Jugendamt beteiligt ist
  • oft die Anwesenheit eines Elternteils beim Termin, auch wenn kein Gesetz sie verlangt
  • einen Ausweis der Jugendlichen und des Elternteils, der mitkommt
  • ein festgehaltenes Gespräch über Risiken, Wundpflege und Dauer
  • Motiv, Größe und Körperstelle, damit klar ist, wozu die Eltern Ja sagen

Der letzte Punkt wird oft vergessen und ist der wichtigste. Eine Zustimmung gilt nur für das, worüber das Studio aufgeklärt hat. Eine Unterschrift für irgendein Tattoo reicht nicht. Wer als Elternteil unterschreibt, sollte wissen, welches Motiv in welcher Größe an welche Stelle kommt, und das gehört auf dasselbe Blatt.

Wie Eltern und Jugendliche zu einer Entscheidung kommen

Der Streit entsteht meist nicht im Studio, sondern vorher zu Hause. Es hilft, die Entscheidung in Schritte zu teilen, statt nur über Ja oder Nein zu streiten.

  1. Klären Sie zuerst, ob beide Eltern einverstanden sind. Ohne das ist alles Weitere hinfällig.
  2. Legen Sie Motiv, Größe und Körperstelle schriftlich fest, bevor Sie ein Studio fragen.
  3. Sprechen Sie darüber, dass das Tattoo bleibt. Entfernen ist möglich, aber teuer, langwierig und Sache einer Ärztin.
  4. Suchen Sie das Studio gemeinsam aus und fragen Sie dort nach Hygiene, Farben und Aufklärung.
  5. Lassen Sie Zeit zwischen Beratung und Termin. Kein Gesetz verlangt das, deshalb müssen Sie es selbst festlegen.
  6. Lesen Sie die Einverständniserklärung ganz, bevor Sie unterschreiben, und nehmen Sie eine Kopie mit.

Ob ein Studio bei einer Jugendlichen tätowieren darf, klären zwei Fragen.

Darf ein Studio bei einer Jugendlichen unter 18 tätowieren?

Haben alle Eltern mit Sorgerecht schriftlich und für genau dieses Motiv zugestimmt?

Ja

Hat die Jugendliche selbst die Aufklärung verstanden und zugestimmt?

Ja

Dann liegt eine wirksame Zustimmung vor. Ob das Studio sticht, entscheidet es trotzdem selbst.

Nein

Dann reicht die Zustimmung der Eltern nicht. Verschieben Sie den Termin, bis das Gespräch nachgeholt ist.

Nein

Dann darf nicht gestochen werden. Ohne die Zustimmung aller Eltern mit Sorgerecht ist das Tattoo eine Körperverletzung.

Ein Studio darf übrigens immer Nein sagen, auch wenn alle Unterschriften vorliegen. Einen Anspruch auf ein Tattoo gibt es nicht. Ein Studio, das bei Jugendlichen grundsätzlich ablehnt, handelt völlig korrekt. Was Sie bei der Suche nach einem passenden Studio beachten, steht im Ratgeber Tattoo-Studio finden.

Was für Piercings unter 18 gilt

Für ein Piercing gilt rechtlich dasselbe. Auch hier gibt es kein Mindestalter, auch hier wird die Haut durchstochen, und auch hier braucht es die Zustimmung der Eltern. Das bayerische Landesamt nennt Tattoo und Piercing deshalb in einem Atemzug.

Beim Piercing ist sogar mehr Sorgfalt nötig. Der Schmuck bleibt in der frischen Wunde. Das Landesamt hält deshalb das Risiko einer Entzündung für höher als beim Tattoo. Schmuck, Nadel, Halter und Unterlage müssen steril sein.

Dazu kommt das Material. Schmuck für ein frisch gestochenes Loch darf weniger als 0,2 Mikrogramm Nickel je Quadratzentimeter und Woche abgeben, weil Nickel oft Allergien auslöst. Fragen Sie beim ersten Piercing nach dem Material. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Piercing stechen lassen.

Ein Piercing lässt sich leichter rückgängig machen als ein Tattoo, aber nicht spurlos. Meist bleibt ein kleiner Stichkanal oder eine Narbe. Das sollten Eltern wissen, bevor jemand sagt, das wachse ja wieder zu.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man sich in Deutschland tätowieren lassen?

Ein gesetzliches Mindestalter für Tattoos gibt es in Deutschland nicht. Unter 18 Jahren müssen aber die Eltern zustimmen, und die Jugendliche muss den Eingriff selbst verstehen und wollen. Viele Studios tätowieren Jugendliche trotzdem grundsätzlich nicht.

Reicht die Unterschrift eines Elternteils für ein Tattoo unter 18?

Nein, die Unterschrift eines Elternteils reicht für ein Tattoo unter 18 nicht, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben. Dann müssen beide zustimmen. Die Zustimmung muss außerdem für genau dieses Motiv in dieser Größe an dieser Stelle gelten.

Was hat das Oberlandesgericht Hamm zum Tattoo einer 14-Jährigen entschieden?

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte am 2. September 2021, dass ein Tattoo bei einer 14-Jährigen ohne wirksame Zustimmung eine Körperverletzung ist. Aufgehoben wurde nur, dass das Tätowiergerät als gefährliche Waffe gewertet wurde. Das hängt nach dem Gericht davon ab, wie es benutzt wird.

Macht sich ein Tätowierer strafbar, wenn er Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern tätowiert?

Ja, ein Tätowierer, der Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern tätowiert, begeht eine Körperverletzung. Erlaubt wird das Stechen nur durch eine wirksame Zustimmung, und die fehlt dann. Das bayerische Landesamt für Gesundheit weist Studios ausdrücklich darauf hin.

Gilt für ein Piercing unter 18 dasselbe wie für ein Tattoo?

Ja, für ein Piercing unter 18 gilt rechtlich dasselbe wie für ein Tattoo: kein Mindestalter, aber die Zustimmung der Eltern ist nötig. Beim Piercing ist das Risiko einer Entzündung sogar höher, weil der Schmuck in der frischen Wunde bleibt.

Muss ein Elternteil beim Tattoo-Termin der Tochter dabei sein?

Nein, kein Gesetz verlangt, dass ein Elternteil beim Tattoo-Termin dabei ist. Viele Studios verlangen es trotzdem, um sicherzugehen, dass die Zustimmung echt ist. Entscheidend ist, dass alle Eltern mit Sorgerecht schriftlich für genau dieses Motiv zugestimmt haben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 2. September 2021, Aktenzeichen III-4 RVs 84/21, Justiz Nordrhein-Westfalen, Rechtsprechungsdatenbank NRWE,
  2. Strafgesetzbuch, Paragraf 228 Einwilligung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 1629 Vertretung des Kindes, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, Paragraf 4 Nutzungsverbot für Minderjährige, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Tattoo- und Piercingstudios, Merkblatt für Betreiber, Anforderungen an die Hygiene, Stand Oktober 2025, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
  7. Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren, AWMF-Register Nr. 029/024, Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene der AWMF, Gültigkeit 2015 abgelaufen,
  8. Verordnung (EG) Nr. 552/2009 der Kommission vom 22. Juni 2009, Anhang XVII Eintrag 27 zu Nickel, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  9. Jugendschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen und die Zahlen an den Quellen geprüft. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.