Wann ein Tattoo Cover-up das alte Motiv verdeckt
Bei einem Cover-up sticht der Tätowierer ein neues Motiv über ein altes Tattoo. Die alte Farbe verschwindet dabei nicht, sie liegt unter der neuen. Deshalb muss das neue Motiv größer sein als das alte. Es muss an den entscheidenden Stellen dunkler decken und so viel Struktur haben, dass sich die alten Linien darin verlieren.
Nicht jedes Tattoo lässt sich so überdecken. Schwarze Flächen, dicke Linien und Narben lassen wenig Spielraum für ein neues Motiv. Manchmal hilft dann nur ein deutlich größerer Entwurf oder eine Vorbehandlung mit dem Laser. Ein seriöses Studio sagt Ihnen das vor dem ersten Termin.
Wie wichtig dieser Hinweis ist, zeigt ein Fall vor dem Landgericht Köln aus dem Jahr 2021. Ein Kunde war mit seinem Cover-up unzufrieden und verklagte den Tätowierer. Das Gericht wies die Klage ab, weil der Tätowierer fachgerecht gearbeitet hatte. Er hatte den Kunden außerdem vorher gewarnt, dass sich die Vorlage nicht eins zu eins umsetzen lässt. Lassen Sie sich die Grenzen Ihres Cover-ups deshalb vor dem Termin nennen und schreiben Sie sie auf.
Warum nur Ärzte ein Tattoo weglasern dürfen
Seit dem 31. Dezember 2020 dürfen nur Ärztinnen und Ärzte ein Tattoo mit dem Laser entfernen. Das regelt eine Verordnung, die Menschen vor Schäden durch Laser und ähnliche Strahlung schützen soll. Die Regel gilt auch für Permanent Make-up. Die Ärztin oder der Arzt braucht dafür zusätzlich eine passende Weiterbildung oder Fortbildung.
Dieselbe Regel gilt für andere Laserbehandlungen, die die Haut verletzen. Dazu zählen das Abtragen von Hautschichten und die Behandlung dunkler Flecken auf der Haut. Ein Tattoo-Studio oder ein Kosmetikstudio darf ein Tattoo also nicht weglasern, auch nicht mit dem Zertifikat einer Schulung.
Wer trotzdem ohne ärztliche Zulassung lasert, verstößt gegen die Verordnung. Die zuständige Behörde kann dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Worüber Sie vor dem Lasern aufgeklärt werden
Bevor gelasert wird, muss die Praxis Sie beraten und aufklären. Das schreibt dieselbe Verordnung vor, und sie nennt fünf Punkte, die zur Aufklärung gehören.
- wie die Behandlung abläuft und was sie bewirkt
- welche Risiken und Nebenwirkungen es gibt
- welche anderen Wege es gibt und welche Risiken diese haben
- Ihren persönlichen Behandlungsplan mit dem Gerät und den gewählten Einstellungen
- ob Sie vorher zu einer Fachärztin oder einem Facharzt gehen sollten
Für Sie heißt das: Sie dürfen fragen, welches Gerät eingesetzt wird, wie viele Sitzungen geplant sind und warum genau diese Einstellungen gewählt wurden. Fehlt die Aufklärung, ist auch das ein Verstoß, der ein Bußgeld kosten kann.
Wer die Entfernung eines Tattoos bezahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Behandlung nur, wenn sie nötig ist. Sie muss also eine Krankheit erkennen, heilen, ihre Verschlimmerung verhindern oder Beschwerden lindern. Ein Tattoo, das Ihnen nicht mehr gefällt, ist keine Krankheit. Die Entfernung aus diesem Grund bezahlen Sie deshalb selbst.
Werden Sie durch ein Tattoo krank, etwa durch eine Allergie gegen eine Farbe, ändert sich die Lage nur zum Teil. Die Kasse muss Sie dann angemessen an den Kosten der Behandlung beteiligen. Außerdem muss sie das Krankengeld für diese Zeit ganz oder teilweise streichen oder zurückfordern.
Lassen Sie sich vor der ersten Sitzung schriftlich geben, was eine Sitzung kostet und wie viele Sitzungen die Praxis erwartet.
| Frage | Cover-up im Tattoo-Studio | Entfernung mit dem Laser |
|---|---|---|
| Wer darf es machen? | Jede Person, die tätowiert, eine Erlaubnis braucht sie nicht | Nur Ärztinnen und Ärzte mit passender Weiterbildung oder Fortbildung |
| Wer zahlt? | Sie selbst, zum Preis des Studios | Sie selbst, die Kasse zahlt nur bei einer Krankheit |
| Was passiert mit dem alten Tattoo? | Es bleibt unter dem neuen Motiv liegen | Der Laser zerlegt die Farbe in kleine Teile, die der Körper abtransportiert |
| Was droht bei einem Verstoß? | Ansprüche gegen das Studio, wenn es mangelhaft arbeitet | Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro |
Darf das Studio ein Motiv aus dem Netz stechen?
Viele bringen für ihr Cover-up ein Bild aus dem Internet mit. Dabei wird das Urheberrecht wichtig. Das Amtsgericht Köln entschied im Dezember 2025, dass eine Tattoo-Vorlage und das Tattoo danach geschützt sein können. Das gilt, wenn das Motiv eine freie, kreative Entscheidung des Zeichners zeigt und mehr ist als reines Handwerk.
Im entschiedenen Fall hatte eine Tätowiererin ein Frauenporträt gezeichnet und in einem sozialen Netzwerk gezeigt. Ein anderer Tätowierer stach das Motiv einer Kundin nach einem Screenshot und stellte ein Foto davon online. Das Gericht sah darin zwei Verstöße, nämlich das Stechen selbst als Kopie und das Foto im Netz. Der Tätowierer musste 1.500 Euro Schadensersatz und 185,10 Euro für die Abmahnung zahlen.
Er konnte sich nicht darauf berufen, dass er den Urheber nicht kannte. Wer beruflich tätowiert, muss nach dem Urteil selbst prüfen, ob er ein Motiv nutzen darf.
- Klären Sie vor dem Termin, woher Ihre Vorlage stammt. Ein Bild aus dem Netz hat fast immer einen Urheber.
- Fragen Sie, ob das Studio einen eigenen Entwurf für Sie zeichnet. Ein eigener Entwurf löst das Problem.
- Hängen Sie an einem fremden Motiv, holen Sie die Erlaubnis des Zeichners ein, am besten schriftlich.
- Klären Sie getrennt davon, ob das Studio Fotos Ihres Tattoos veröffentlichen darf.
- Heben Sie alle Absprachen auf, damit Sie später belegen können, was vereinbart war.
Das Kölner Urteil ist die Entscheidung eines Amtsgerichts in einem Einzelfall. Was für einen Entwurf gilt, den Ihr Studio eigens für Sie zeichnet, gehört zur Frage, wem der Tattoo-Entwurf gehört.
Cover-up, Laser oder beides für Ihr altes Tattoo
Die drei Wege schließen sich nicht aus. Oft hellt eine Ärztin oder ein Arzt das alte Motiv in einigen Sitzungen auf, und danach übersticht das Studio. Das spart Sitzungen gegenüber der vollständigen Entfernung und lässt mehr Spielraum für das neue Motiv.
Soll an der Stelle wieder ein Tattoo sein?
Kann ein größeres, dunkleres Motiv das alte Tattoo nach Einschätzung des Studios decken?
Ein Cover-up kommt in Frage. Lassen Sie sich den Entwurf in Originalgröße auf die Haut legen und die Grenzen schriftlich nennen.
Lassen Sie das alte Motiv zuerst in einer Arztpraxis mit dem Laser aufhellen. Danach übersticht das Studio die Stelle.
Soll das alte Tattoo ganz verschwinden?
Dann führt der Weg zur Laserbehandlung in einer Arztpraxis. Rechnen Sie mit mehreren Sitzungen, die Sie selbst bezahlen.
Dann können Sie in Ruhe abwarten. Ein altes Tattoo muss weder überdeckt noch entfernt werden.
Wie viele Sitzungen eine Entfernung braucht und was sie kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Eine belastbare deutsche Quelle für diese Zahlen fehlt, und sie hängen von Farbe, Alter, Tiefe und Hautstelle ab. Die Auskunft bekommen Sie in der Sprechstunde, zusammen mit dem Behandlungsplan, den die Praxis ohnehin erstellen muss. Wer an der Stelle ein neues Motiv plant, wählt Motiv, Stil und Größe so sorgfältig wie beim ersten Tattoo.
Häufige Fragen
Wer darf ein altes Tattoo mit dem Laser entfernen?
Nur Ärztinnen und Ärzte mit passender Weiterbildung oder Fortbildung dürfen ein altes Tattoo mit dem Laser entfernen, und zwar seit dem 31. Dezember 2020. Tattoo-Studios und Kosmetikstudios ist das verboten, auch mit dem Zertifikat einer Schulung. Wer trotzdem lasert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Zahlt die Krankenkasse die Entfernung eines Tattoos?
Nein, die Entfernung eines Tattoos, das Ihnen nicht mehr gefällt, zahlt die Krankenkasse in der Regel nicht. Sie zahlt nur Behandlungen, die eine Krankheit erkennen, heilen oder lindern. Werden Sie durch ein Tattoo krank, muss die Kasse Sie an den Kosten beteiligen und das Krankengeld kürzen oder zurückfordern.
Welche alten Tattoos lassen sich mit einem Cover-up überdecken?
Mit einem Cover-up lassen sich alte Tattoos überdecken, über die ein größeres und an den wichtigen Stellen dunkleres Motiv passt. Schwarze Flächen, dicke Linien und Narben lassen dafür wenig Spielraum. Ob es klappt, beurteilt das Studio am konkreten Motiv, und es sollte Ihnen die Grenzen vorher nennen.
Kann man ein Tattoo erst lasern und dann mit einem Cover-up überstechen?
Ja, ein Tattoo erst mit dem Laser aufzuhellen und dann mit einem Cover-up zu überstechen, ist ein üblicher Weg. Das Aufhellen gehört in eine Arztpraxis, genau wie die vollständige Entfernung. Das Überstechen übernimmt danach das Tattoo-Studio.
Darf ein Tätowierer ein Tattoo-Motiv aus dem Internet nachstechen?
Nein, ein geschütztes Tattoo-Motiv aus dem Internet darf ein Tätowierer nur mit Erlaubnis des Zeichners stechen. Das Amtsgericht Köln verurteilte 2025 einen Tätowierer, der ein fremdes Frauenporträt nachgestochen hatte, zu 1.500 Euro Schadensersatz. Schon das Stechen selbst galt dem Gericht als Kopie des Werks.
Wie viele Sitzungen braucht die Entfernung eines Tattoos mit dem Laser?
Die Zahl der Sitzungen für die Entfernung eines Tattoos mit dem Laser lässt sich nicht pauschal sagen. Sie hängt von Farbe, Alter, Tiefe und Hautstelle des Tattoos ab. Eine verlässliche Auskunft gibt Ihnen die Arztpraxis mit dem persönlichen Behandlungsplan, den sie vor der Behandlung erstellen muss.
