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Glossar

Tätowiermittel-Verordnung

Die Tätowiermittel-Verordnung ist die deutsche Regel für Tattoofarbe und Farbe für Permanent Make-up. Sie verbietet bestimmte Stoffe und schreibt vor, was auf jeder Flasche stehen muss.

Begriff
Tätowiermittel-Verordnung
Stand
4. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Verordnung stammt vom November 2008 und gilt seit dem 1. Mai 2009. Sie richtet sich an Hersteller und Händler, nicht an Kunden. Wer Tattoofarbe herstellt, meldet dem Bundesamt für Verbraucherschutz vor dem Verkauf den Namen und die Zusammensetzung der Farbe.

Auf Flasche und Verpackung stehen unter anderem Hersteller, Chargennummer, Haltbarkeitsdatum, Haltbarkeit nach dem Öffnen und die Inhaltsstoffe, die meisten Angaben auf Deutsch. Seit 2022 gelten zusätzlich die strengeren Regeln der EU.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Tätowiermittel-Verordnung vom 13. November 2008, zuletzt geändert am 26. Januar 2016, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen und die Zahlen an den Quellen geprüft. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Studio oder ein Betrieb, der gar kein Tattoo-Studio ist: Melden Sie es über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.