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Glossar

EU-Regeln für Tattoofarbe (REACH)

Seit dem 4. Januar 2022 verbietet die EU in Tattoofarbe und Farbe für Permanent Make-up Stoffe, die Krebs auslösen, das Erbgut schädigen oder die Haut stark reizen können. Die Regel steht in Eintrag 75 der EU-Chemikalienverordnung REACH.

Begriff
EU-Regeln für Tattoofarbe (REACH)
Stand
4. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Seit dem 4. Januar 2023 gilt das Verbot auch für zwei häufige Pigmente, Blau 15:3 und Grün 7. Farbe, die solche Stoffe über den Grenzwerten enthält, darf weder verkauft noch zum Tätowieren benutzt werden.

Auf jeder Flasche muss stehen, dass die Farbe für Tattoos oder Permanent Make-up gedacht ist, dazu Chargennummer und Inhaltsstoffe. Das Studio muss Ihnen diese Angaben vor dem Stechen zeigen. Welche Farbe ein Studio in unserer Liste benutzt, wissen wir nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020, Anhang XVII Eintrag 75 zu Tätowierfarben und Permanent Make-up, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  2. Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln, Fassung vom 16. April 2025, Bundesinstitut für Risikobewertung,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen und die Zahlen an den Quellen geprüft. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Studio oder ein Betrieb, der gar kein Tattoo-Studio ist: Melden Sie es über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.