Tattoo-Studio melden oder Auskunft verlangen
Mit diesem Formular melden Sie ein Studio, das zu hat, umgezogen ist oder einen neuen Namen trägt. Tätowiererinnen und Tätowierer verlangen hier Auskunft oder Löschung ihrer Daten. Bei Rötung, Schwellung oder Fieber nach dem Stechen wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, nicht an uns.
Wer antwortet
- Betreiber
- MADE-WITH.AI LTD
- Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
- ein Monat
- Stand dieser Seite
- 6. Oktober 2026
Ihre Nachricht
Studio umgezogen oder geschlossen
Tattoo-Studios tragen oft Künstlernamen, und die wechseln mit dem Team. Artists machen sich selbstständig, ein Studio zieht in einen größeren Laden oder gibt auf. Sagen Sie uns, welches Studio betroffen ist und was sich geändert hat.
Wir prüfen die Meldung an OpenStreetMap und an der Website des Studios. Belegte Änderungen landen auf der Seite des Studios, zusammen mit dem neuen Datum. Ist der Eintrag in OpenStreetMap selbst falsch, zeigen wir Ihnen, wo. Sonst bringt ihn der nächste Abgleich zurück.
Ein Friseur, ein Nagelstudio ohne Tätowierung oder ein reines Kosmetikstudio gehört nicht hierher. Ein Studio für Permanent Make-up dagegen schon, denn das gilt rechtlich als Tätowieren.
Daten Ihres Studios
Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Damit wir die richtige Seite finden, nennen Sie Studioname und Stadt. Arbeiten mehrere Artists unter einem Namen, schreiben Sie kurz, wer Sie im Studio sind.
Tattoo-Fragen am Telefon? Nein.
Zu Motiv, Preis, Pflege oder einer Entzündung beraten wir nicht am Telefon. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.
Was mit Ihren Angaben geschieht
Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.