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Glossar

Hygienebelehrung

Bei einer Hygienebelehrung lernt das Personal eines Studios, wie es Infektionen verhindert. Der Muster-Hygieneplan der Länder sieht sie mindestens einmal im Jahr vor, schriftlich festgehalten.

Begriff
Hygienebelehrung
Stand
4. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Eine bundesweite Prüfung für Tätowierer gibt es nicht. Einige Länder verlangen aber Wissen über Hygiene. In Sachsen zum Beispiel weisen Tätowierer dem Gesundheitsamt nach, dass sie Hygiene verstehen.

Die Bescheinigung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz kennen viele aus der Gastronomie. Sie gilt für die Arbeit mit Lebensmitteln, nicht für das Tätowieren.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Rahmenhygieneplan für Piercing-, Tätowierungs-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen, Stand April 2007, Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach Paragraf 36 IfSG,
  2. Sächsische Hygiene-Verordnung vom 7. April 2004, zuletzt geändert am 8. Dezember 2009, Sächsische Staatskanzlei, Vorschriftenverwaltung REVOSax,
  3. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen und die Zahlen an den Quellen geprüft. Name, Adresse und Kontaktdaten der Studios stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Studio oder ein Betrieb, der gar kein Tattoo-Studio ist: Melden Sie es über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.